
01 Entwicklungszusammenarbeit
Das Konzept der Entwicklungszusammenarbeit kann nicht auf eine einzelne Definition reduziert werden und kann von den Prioritäten und den Aktivitäten abhängig sein, welche bei einem Projektstart in Betracht gezogen werden müssen.
Generell versteht man unter „Entwicklungszusammenarbeit“ eine Reihe von Massnahmen, die von öffentlichen und privaten Akteuren, zwischen Ländern verschiedener Einkommensniveaus vorgenommen wird, um den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt der südlichen Länder zu fördern, damit eine ausgeglichenere und tragbarere Beziehung mit nördlichen Ländern entsteht. Es ist nicht gleichbedeutend mit der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (ODA)* oder der humanitären Hilfe. Die Menschen können die Hilfe direkt oder über ihren Staat, der dortigen Regierung oder NGOs im Gebiet erhalten.
Entwicklungszusammenarbeit wird von verschiedenen Arten von Organisationen durchgeführt; öffentliche und private, allgemeine und spezialisierte, von Nord und Süd und kommt in verschiedenen Formen und Strategien vor.
Die von der internationalen Zusammenarbeit abgedeckten Gebiete sind vielfältig. Unter anderen gibt es die folgenden:
- Gesundheitsverbesserung
- Bildungsverbesserung
- Verbesserung der Umweltbedingungen
- Verminderung sozialer und wirtschaftlicher Unebenheiten / Armutsbekämpfung
- Gouvernanz
- Ländliche Entwicklung
- etc.
Zu den zugunsten der Jugend zu fördernden möglichen Aufgaben- und Initiativenbereichen gehören:
- Das Erzielen von anständigen Lebensbedingungen, welche die Grundbedürfnisse von jungen Menschen decken.
- Der Schutz, die Förderung und das Bewusstsein von Menschenrechten, konzentriert auf die Jugend als speziell vulnerable Gruppe.
- Die angemessene Integration junger Frauen, Vertretung/Anwaltschaft („advocacy“) und Partizipation in allen Bereichen.
- Unterstützung für die kulturelle und sprachliche Ausprägung von ethnischen Minderheiten, sowie Überwindung der Diskriminierung.
- Stärkung der sozialen Integration, Organisations- und Institutionsentwicklung der lokalen, demokratischen Jugendpartizipation.
- Der Schutz der Artenvielfalt und der natürlichen Ressourcen, z.Bsp. Aufforstungsprojekte und Sensibilisierungsaktivitäten mit lokalen Jugendorganisationen.
- Die Stärkung von einheimischen Kommunikationsnetzwerken und -plattformen, um das Bewusstsein der Jugend zu steigern und sie in ihren eigenen Entwicklungsprozess einzubinden.
- Die Wiederherstellung der wirtschaftlichen, sozialen und institutionellen Jugendaktivitäten nach Naturkatastrophen oder bewaffneten Konflikten.
* Definition öffentliche Entwicklungshilfe“ umfasst alle Finanzströme, die aus dem öffentlichen Sektor stammen (Bund, Kantone, Gemeinden),vorrangig auf die Erleichterung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Empfängerländer abzielen, zu Vorzugskonditionen gewährt werden (Schenkungen und Darlehen zu günstigen Konditionen) und für Entwicklungsländer und -gebiete bestimmt sind (für 2008-2010: 151) sowie für multilaterale Organisationen, die auf der DAC-Liste aufgeführt sind“ (http://www.deza.admin.ch/).
Links:
Deza, Zusammenfassung
http://www.deza.admin.ch/de/Home/Glossar
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